Montag, 2. Mai 2016

Betreten der Baustelle verboten

Jeder potenzielle Käufer einer Immobilie vom Bauträger, sollte sich im Vertrag das Recht sichern lassen, das Kaufobjekt jederzeit auch ohne Einwilligung des Bauträgers betreten zu dürfen. Sonst passiert es einem wie uns, dass der Bauträger freundlich sämtliche Gesuche nach einem Termin zur Baustellenbesichtigung ablehnt und dabei noch im Recht ist. Denn er verfügt über das Hausrecht!
Also Vorsicht: So wird ganz schnell übler Murks verputzt!

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