Montag, 29. Februar 2016

Kleine Feinheiten bei einem Bauträgerkaufvertrag

Jedem der mit einem Bauträger baut, möchte ich folgende Links ans Herz legen:

Verband Privater Bauherren e.V.

Checkliste von Dr. Recker (Merkblatt "Bauträgervertrag" mit 8 Fragen an den Bauträger für einen Mindestschutz des Käufers beim Immobilienerwerb vom Bauträger)

BAUTEILBESCHREIBUNGEN IM BAUTRÄGERVERTRAG (Empfehlungen zur Formulierung einer Baubeschreibung)
Wir sind bei unserem Vorhaben böse auf die Nase gefallen. Gefühlt war unser einziges Recht, die Rechnungen pünktlich zu bezahlen.
Alles Punkte die einem vorher nicht klar waren. Ich werde in diesem Blog unsere Erfahrungen niederschreiben und hoffen das allen Lesern solche Erfahrungen erspart bleiben.



Liebe Käufer, bevor ihr solch einen Vertrag unterschreibt, lest ihn euch gründlich durch und lasst ihn von einem EXPERTEN prüfen. Die oben genannten Links können euch einen kleinen Vorgeschmack geben, was alles schief laufen kann.
Alle mündlichen Vereinbarungen vor dem Vertragsabschluss, diese _netten_ Unterhaltungen, nur Schall und Rauch. Hinterher fühlt sich niemand mehr daran gebunden.
Ihr geht ein Geschäft ein, niemand ist euer Freund. Jeder arbeitet nur in  die eigene Tasche. Gerade beim Bauträgerkaufvertrag ist es tückisch, da man keine exklusives Betretungsrecht hat. Man hat quasi zwar alles bezahlt was dort steht, aber dennoch ist der Bauträger immer noch Bauherr und hat das alleinige Hausrecht. Vielleicht hat man ein Betretungsrecht nach vorheriger Ankündigung und nur in Begleitung, aber was ist wenn sich niemand meldet und man so keinen Termin bekommt, darf man die Baustelle dennoch betreten?