Die Abnahme nähert sich und langsam macht man sich Gedanken, welche Unterlagen man neben einem Stapel Bedienungsanleitung noch so vom Bauträger ausgehändigt bekommen muss.
Allgemein lässt sich zusammenfassen, dass pauschal keine Herausgabe aller Planungsunterlange besteht. Eine Ausnahme besteht bei berechtigtem Interesse, d.h. wenn in vertraglichen Unterlagen darauf Bezug genommen wird.
Werkplanung, Energieausweis, Bedienungsanleitung – Welche Bauunterlagen vom Bauträger verlangt werden können
Aufgrund dieser doch verzwickten Situation, rät der Bauherrenschutzbund e.V. die Übergabe der Unterlagen vertraglich zu vereinbaren. Hierzu gibt es dieses Infoblatt: RATGEBER - Bauunterlagen für Bauherren
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